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02Über uns03ICE Magazin
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der ICE AESTHETIC® Plattform sowie sämtliche angebotenen Memberships und damit verbundenen Leistungen. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGB“ – gelten für sämtliche Verträge zwischen der milagro Health GmbH als Betreiberin der Plattform ICE AESTHETIC® – nachfolgend „ICE AESTHETIC“ – und ihren Vertragspartnern über die Nutzung der Plattform, den Abschluss einer Membership sowie die Erbringung damit verbundener Leistungen.
  2. Gegenstand dieser AGB sind insbesondere:
    • die Präsentation von Praxis- und Standortprofilen,
    • die Aufnahme in den ICE AESTHETIC® Standortfinder,
    • digitale Marketing- und Sichtbarkeitsleistungen,
    • die Bereitstellung eines Mitgliederbereichs,
    • Google-Ads- und sonstige Marketingleistungen,
    • Print- und Gestaltungsleistungen,
    • die Entgegennahme und Weiterleitung von Patientenanfragen,
    • sowie weitere Leistungen, die im Rahmen einer Membership oder als Zusatzleistung vereinbart werden.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ICE AESTHETIC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  4. Diese AGB gelten auch für spätere Verträge zwischen den Parteien, sofern sie bei Abschluss des jeweiligen Vertrages wirksam einbezogen werden.
  5. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
  6. Für den Verkauf oder die Lieferung von Geräten, Zubehör oder sonstigen Waren gelten diese AGB nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Hierfür können gesonderte Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten.

§ 2 Vertragspartner

  1. Vertragspartner für sämtliche Memberships und Leistungen ist:
    milagro Health GmbH
    Habersaathstr. 56
    10115 Berlin
    Deutschland

    Geschäftsführer:
    Claudio Gasperi
    Dr. Aaron W. Baur
  2. Handelsregister, Registernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ergeben sich aus dem Impressum der Plattform.
  3. Die milagro Health GmbH betreibt die Plattform und die dazugehörigen Leistungen unter der Marke ICE AESTHETIC®.

§ 3 Teilnahmeberechtigung

  1. Das Angebot richtet sich ausschließlich an:
    • Ärztinnen und Ärzte
    • Zahnarztpraxen
    • Kliniken
    • medizinische Versorgungszentren
    • Heilpraktiker (soweit gesetzlich zulässig)
    • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
    • Kosmetikerinnen und Kosmetiker
    • Unternehmen
    • sonstige Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
  2. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
  3. Mit Abschluss einer Membership bestätigt der Vertragspartner:
    • Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein
    • sämtliche erforderlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen
    • alle gesetzlichen Vorschriften, insbesondere berufsrechtliche Regelungen, Datenschutzvorschriften und das Heilmittelwerbegesetz (HWG), eigenverantwortlich einzuhalten
  4. ICE AESTHETIC ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft oder die Berechtigung zur Ausübung der angebotenen Tätigkeiten anzufordern.

§ 4 Vertragsgegenstand

  1. ICE AESTHETIC betreibt eine digitale Informations-, Präsentations- und Marketingplattform für medizinische und ästhetische Praxen, Kliniken, Unternehmen und sonstige berechtigte Anbieter.
  2. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der im gebuchten Tarif oder in einer individuellen Vereinbarung beschriebenen Leistungen.
  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich in folgender Rangfolge aus:
    • einer individuellen Vereinbarung oder einem individuellen Angebot,
    • der Buchungs- oder Auftragsbestätigung,
    • der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs,
    • diesen AGB.
  4. ICE AESTHETIC schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, medizinischen oder werblichen Erfolg.
  5. Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Tarifs oder einer individuellen Vereinbarung sind, werden nicht geschuldet.

§ 5 Memberships und Leistungsumfang

  1. ICE AESTHETIC bietet unterschiedliche Memberships und Zusatzleistungen an. Diese können insbesondere folgende Leistungsbestandteile umfassen:
    • Standortprofil und Standortfinder,
    • Mitgliederbereich,
    • Pflege oder Bearbeitung von Praxis- und Standortdaten,
    • Kontakt- und Anfrageformulare,
    • Statistiken und Auswertungen,
    • Google Ads und sonstige Online-Marketing-Leistungen,
    • Content-, Grafik- und Marketingunterstützung,
    • Printprodukte und Druckleistungen,
    • sonstige digitale oder analoge Zusatzleistungen.
  2. Maßgeblich ist ausschließlich der bei Vertragsschluss vereinbarte Leistungsumfang. Die bloße Darstellung anderer Tarife oder Zusatzleistungen begründet keinen Anspruch auf deren Nutzung.
  3. ICE AESTHETIC ist berechtigt, technische Funktionen weiterzuentwickeln, anzupassen, zusammenzuführen oder durch gleichwertige Funktionen zu ersetzen, sofern der vereinbarte Vertragszweck und der wesentliche Leistungsumfang dadurch nicht beeinträchtigt werden.
  4. Neue Funktionen, Memberships oder Zusatzleistungen können gesondert angeboten und vergütet werden. Ein Anspruch auf deren kostenlose Bereitstellung besteht nicht.
  5. Individuelle, zusätzliche oder nicht im gebuchten Tarif enthaltene Leistungen werden nur nach gesonderter Beauftragung erbracht und vergütet.

§ 6 Vertragsabschluss

  1. Die Darstellung von Memberships und Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Vertragspartner, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
  2. Mit dem Absenden einer kostenpflichtigen Bestellung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot zum Abschluss des ausgewählten Vertrages ab.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn ICE AESTHETIC das Angebot durch eine Auftrags- oder Buchungsbestätigung in Textform annimmt oder mit der Freischaltung beziehungsweise Erbringung der gebuchten Leistung beginnt.
  4. Bei individuell erstellten Angeboten kommt der Vertrag durch die fristgerechte Annahme des Angebots durch den Vertragspartner zustande.
  5. ICE AESTHETIC ist berechtigt, eine Bestellung abzulehnen, insbesondere wenn die Voraussetzungen nach § 3 nicht erfüllt sind, berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen oder die Aufnahme des Vertragspartners den fachlichen oder qualitativen Anforderungen der Plattform widerspricht.
  6. Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.

§ 7 Preise und Vergütung

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website veröffentlichten Preise oder individuell schriftlich vereinbarte Konditionen.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Für jeden aktiv betriebenen Praxis- oder Behandlungsstandort ist eine eigene Membership erforderlich.
  4. Betreibt ein Vertragspartner mehrere Standorte, gelten die jeweils veröffentlichten Konditionen für Mehrstandorte. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisübersicht.
  5. Kosten für Google Ads, Anzeigenbudgets oder sonstige externe Werbekosten sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Bestandteil der Membership und werden separat mit dem jeweiligen Dienstleister oder Werbeanbieter abgerechnet.
  6. Individuelle Sonderpreise, Einführungsangebote oder Rabatte gelten ausschließlich für den ausdrücklich vereinbarten Zeitraum und begründen keinen dauerhaften Anspruch auf dieselben Konditionen bei einer Vertragsverlängerung.

§ 8 Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarte Vergütung ist jeweils im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum fällig, sofern im Angebot oder in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  2. Die Zahlung erfolgt über die von ICE AESTHETIC angebotenen Zahlungsarten, insbesondere:
    • Kreditkarte,
    • SEPA-Lastschrift,
    • PayPal,
    • Überweisung,
    • oder weitere von ICE AESTHETIC angebotene Zahlungsarten.
  3. ICE AESTHETIC kann zur Zahlungsabwicklung externe Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe oder PayPal, einsetzen.
  4. Rechnungen werden dem Vertragspartner elektronisch bereitgestellt oder an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
  5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine gültige Zahlungsmethode vorzuhalten und Änderungen seiner Rechnungs- oder Zahlungsdaten unverzüglich zu aktualisieren.
  6. Scheitert eine Abbuchung, ist ICE AESTHETIC berechtigt, den Zahlungsvorgang erneut auszuführen und den Vertragspartner zur Aktualisierung seiner Zahlungsdaten oder zum Ausgleich des offenen Betrages aufzufordern.
  7. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. ICE AESTHETIC ist nach vorheriger Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist insbesondere berechtigt:
    • die öffentliche Darstellung des betroffenen Standortes vorübergehend zu deaktivieren,
    • den Zugang zum Mitgliederbereich einzuschränken,
    • noch nicht erbrachte Zusatzleistungen auszusetzen,
    • sowie weitere gesetzliche Rechte geltend zu machen.
  8. Eine berechtigte Sperrung wegen Zahlungsverzugs befreit den Vertragspartner nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  9. Nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen werden ausgesetzte Leistungen innerhalb einer angemessenen technischen und organisatorischen Bearbeitungszeit wieder freigeschaltet, sofern der Vertrag nicht zwischenzeitlich beendet wurde.

§ 9 Laufzeit der Membership

  1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif, dem individuellen Angebot oder der Buchungsbestätigung.
  2. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden Memberships entweder:
    abgeschlossen.
    • mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Monat oder
    • mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten
  3. Der Abrechnungszeitraum kann von der Vertragslaufzeit abweichen. Eine monatliche Zahlungsweise begründet daher nur dann eine monatliche Kündigungsmöglichkeit, wenn ausdrücklich ein monatlich kündbarer Tarif vereinbart wurde.
  4. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem in der Buchungsbestätigung genannten Vertragsbeginn, hilfsweise mit der Freischaltung der Membership.

§ 10 Vertragsverlängerung und Kündigung

  1. Ein monatlich kündbarer Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht vor Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
  2. Ein Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird, sofern im Angebot oder in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  3. Die ordentliche Kündigung kann jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit in Textform oder über eine hierfür bereitgestellte Kündigungsfunktion erklärt werden.
  4. Bereits für den laufenden Vertragszeitraum gezahlte Entgelte werden bei einer ordentlichen Kündigung nicht anteilig erstattet.
  5. Die Löschung eines Benutzerkontos oder einzelner Inhalte stellt keine Kündigung des Vertrages dar.
  6. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dies entspricht dem gesetzlichen Leitbild des § 314 BGB.
  7. Ein wichtiger Grund für ICE AESTHETIC kann insbesondere vorliegen, wenn der Vertragspartner:
    • trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit fälligen Zahlungen erheblich oder wiederholt in Verzug bleibt,
    • rechtswidrige oder irreführende Inhalte veröffentlicht,
    • schwerwiegend oder wiederholt gegen das Heilmittelwerbegesetz, berufsrechtliche Vorschriften oder sonstige gesetzliche Vorgaben verstößt,
    • die Plattform missbräuchlich nutzt,
    • unbefugt auf Systeme oder Daten zugreift,
    • oder trotz Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
  8. Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung besteht, ist die außerordentliche Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung oder angemessener Frist zur Abhilfe zulässig. Gesetzliche Fälle, in denen eine Abmahnung oder Fristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt.

§ 11 Preisgarantie und Preisanpassungen

  1. Der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis bleibt während der jeweils laufenden Mindestvertragslaufzeit unverändert. Hiervon ausgenommen sind Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer und ausdrücklich vereinbarte variable Fremdkosten oder Werbebudgets.
  2. Individuelle Sonderpreise, Einführungsangebote oder Rabatte gelten ausschließlich für den ausdrücklich vereinbarten Zeitraum. Nach Ablauf dieses Zeitraums gelten für einen folgenden Vertragszeitraum die rechtzeitig mitgeteilten regulären Konditionen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
  3. ICE AESTHETIC ist berechtigt, die Vergütung für zukünftige Verlängerungszeiträume angemessen anzupassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Gesamtkosten nach Vertragsschluss verändern.
  4. Zu den maßgeblichen Kostenfaktoren gehören insbesondere:
    • Personal- und Lohnkosten,
    • Hosting-, Server- und Infrastrukturkosten,
    • Software- und Lizenzkosten,
    • Kosten externer Dienstleister,
    • Kosten von Zahlungsdienstleistern,
    • Energie- und Kommunikationskosten,
    • gesetzliche Abgaben,
    • sowie vergleichbare, für die Leistungserbringung erforderliche Kosten.
  5. Eine Preiserhöhung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem sich die maßgeblichen Gesamtkosten tatsächlich erhöht haben. Kostensenkungen sind bei der Berechnung angemessen zu berücksichtigen. Die Preisanpassung darf nicht dazu dienen, den Gewinnanteil von ICE AESTHETIC einseitig zu erhöhen.
  6. ICE AESTHETIC informiert den Vertragspartner mindestens sechs Wochen vor Beginn des Vertragszeitraums, für den der geänderte Preis gelten soll, in Textform über:
    • die Höhe des neuen Preises,
    • den Zeitpunkt seines Inkrafttretens,
    • und den wesentlichen Grund der Anpassung.
  7. Der Vertragspartner kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten des neuen Preises mit Wirkung zum Ende des laufenden Vertragszeitraums kündigen.
  8. Erfolgt keine Kündigung und setzt der Vertragspartner den Vertrag im neuen Verlängerungszeitraum fort, gilt der rechtzeitig angekündigte neue Preis für diesen Zeitraum.
  9. Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer werden ab dem gesetzlich bestimmten Zeitpunkt berücksichtigt, ohne dass es einer gesonderten Preisanpassung nach den vorstehenden Absätzen bedarf.

§ 12 Mehrere Standorte

  1. Für jeden aktiv betriebenen Praxis- oder Behandlungsstandort ist eine separate Membership erforderlich.
  2. Mehrere Memberships desselben Vertragspartners können innerhalb eines gemeinsamen Benutzerkontos verwaltet werden. Dies umfasst insbesondere die Verwaltung der Standorte, Vertragsdaten, Rechnungen sowie weiterer im Mitgliederbereich bereitgestellter Funktionen.
  3. Für mehrere Standorte können die jeweils veröffentlichten Mehrstandortkonditionen gelten.
  4. Eine Übertragung einer Membership auf einen anderen Vertragspartner bedarf der vorherigen Zustimmung von ICE AESTHETIC.

§ 13 Mitwirkungs- und Zugangspflichten des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner hat sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
  2. Die vom Vertragspartner bereitgestellten Angaben müssen vollständig, richtig und aktuell sein.
  3. Änderungen sind unverzüglich im Mitgliederbereich zu aktualisieren oder ICE AESTHETIC in Textform mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere:
    • Praxis- oder Unternehmensname,
    • Anschrift und Standorte,
    • Ansprechpartner,
    • E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
    • Öffnungszeiten,
    • angebotene Leistungen,
    • berufliche Qualifikationen und Zulassungen,
    • Rechnungs- und Zahlungsdaten,
    • Rechtsform und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
    • sowie sonstige vertragsrelevante Angaben.
  4. Der Vertragspartner hat Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  5. Zugänge dürfen nur an eigene Mitarbeiter oder ausdrücklich bevollmächtigte Dienstleister weitergegeben werden, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist. Der Vertragspartner stellt sicher, dass diese Personen die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben einhalten.
  6. Der Vertragspartner ist für Handlungen verantwortlich, die über seinen Benutzerzugang vorgenommen werden, soweit er oder eine von ihm autorisierte Person diese zu vertreten hat.
  7. Der Vertragspartner hat ICE AESTHETIC unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung seines Kontos oder eine Sicherheitsverletzung bestehen.
  8. Verzögerungen, die auf fehlenden, verspäteten oder unrichtigen Mitwirkungshandlungen des Vertragspartners beruhen, hat ICE AESTHETIC nicht zu vertreten. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich in diesem Fall angemessen.

§ 14 Inhalte und Verantwortlichkeit des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner ist für sämtliche von ihm bereitgestellten oder in seinem Namen veröffentlichten Inhalte verantwortlich.
  2. Hierzu gehören insbesondere:
    • Texte und Leistungsbeschreibungen,
    • Bilder, Videos und Grafiken,
    • Logos und Marken,
    • Preis- und Aktionsangaben,
    • Öffnungszeiten und Kontaktdaten,
    • Qualifikationen, Zertifikate und Berufsbezeichnungen,
    • Bewertungen oder Erfahrungsberichte, soweit diese vom Vertragspartner bereitgestellt werden,
    • sowie sonstige Angaben und Inhalte.
  3. Der Vertragspartner versichert, dass die bereitgestellten Inhalte:
    • richtig, aktuell und nicht irreführend sind,
    • rechtmäßig verwendet werden dürfen,
    • keine Rechte Dritter verletzen,
    • und den jeweils anwendbaren berufs-, heilmittelwerbe-, wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen.
  4. ICE AESTHETIC ist nicht verpflichtet, sämtliche Inhalte vor ihrer Veröffentlichung rechtlich, medizinisch oder fachlich zu prüfen.
  5. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige, irreführende oder vertragswidrige Inhalte, ist ICE AESTHETIC berechtigt, deren Veröffentlichung vorübergehend auszusetzen, sie zu sperren oder zu entfernen. Der Vertragspartner wird hierüber informiert, soweit dem keine gesetzlichen Gründe oder berechtigten Sicherheitsinteressen entgegenstehen.
  6. Soweit eine Beanstandung behoben werden kann, erhält der Vertragspartner grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme oder Korrektur. Bei offensichtlichen oder schwerwiegenden Rechtsverletzungen darf ICE AESTHETIC unverzüglich handeln.

§ 15 Nutzungsrechte an bereitgestellten Inhalten

  1. Der Vertragspartner räumt ICE AESTHETIC für die Dauer des Vertrages die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen einfachen, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten ein.
  2. Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte:
    • zu speichern, zu vervielfältigen und technisch zu bearbeiten,
    • auf der Plattform und im Standortfinder zu veröffentlichen,
    • für Suchmaschinen und unterschiedliche Endgeräte technisch anzupassen,
    • in vereinbarten Landingpages, Newslettern, Social-Media-Beiträgen, Printmedien oder Präsentationen zu verwenden,
    • und an beauftragte technische oder kreative Dienstleister weiterzugeben, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
  3. Inhaltliche Änderungen, die über technisch, redaktionell oder gestalterisch erforderliche Anpassungen hinausgehen, erfolgen nur im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs oder nach Abstimmung mit dem Vertragspartner.
  4. Der Vertragspartner versichert, über sämtliche für die Nutzung erforderlichen Rechte und Einwilligungen zu verfügen.
  5. Eigentums-, Marken- oder Urheberrechte des Vertragspartners gehen nicht auf ICE AESTHETIC über.
  6. Nach Vertragsbeendigung endet das Nutzungsrecht, soweit die weitere Nutzung nicht aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, zur Dokumentation bereits erbrachter Leistungen oder aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zulässig ist. Sicherungs- und Archivkopien dürfen bis zum Ablauf üblicher Lösch- und Aufbewahrungsfristen gespeichert bleiben.

§ 16 Gesetzliche Vorgaben und Freistellung

  1. Der Vertragspartner ist für die Einhaltung der auf seine Tätigkeit und seine Inhalte anwendbaren gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
  2. Hierzu gehören insbesondere:
    • das Heilmittelwerbegesetz,
    • das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb,
    • die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz,
    • das Urheber- und Markenrecht,
    • die jeweils anwendbaren berufsrechtlichen Vorschriften,
    • das Digitale-Dienste-Gesetz,
    • sowie sonstige auf die angebotenen Leistungen anwendbare Vorschriften.
  3. Hinweise, redaktionelle Vorschläge oder Marketingempfehlungen von ICE AESTHETIC stellen keine Rechtsberatung dar und entbinden den Vertragspartner nicht von seiner eigenen Prüfungspflicht.
  4. Der Vertragspartner stellt ICE AESTHETIC von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer von ihm zu vertretenden Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder Rechte Dritter durch die von ihm bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden.
  5. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. ICE AESTHETIC wird den Vertragspartner unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.
  6. Die Freistellung gilt nicht, soweit ICE AESTHETIC den anspruchsbegründenden Umstand selbst verursacht oder zu vertreten hat.

§ 17 Marketing- und Werbeleistungen

  1. Soweit dies Bestandteil der gebuchten Membership oder einer gesonderten Beauftragung ist, kann ICE AESTHETIC insbesondere folgende Leistungen erbringen:
    • Online-Marketing und Suchmaschinenoptimierung,
    • Google Ads und Werbung auf anderen Plattformen,
    • Erstellung oder Bearbeitung von Texten, Grafiken und sonstigem Content,
    • Landingpages und Kampagnenseiten,
    • Social-Media- und Newsletter-Leistungen,
    • Printwerbung, Flyer und sonstige Marketingmaterialien.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder individuellen Vereinbarung.
  3. ICE AESTHETIC schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden nicht garantiert:
    • eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Patientenanfragen,
    • eine bestimmte Zahl von Websitebesuchern oder Terminvereinbarungen,
    • eine bestimmte Conversion-Rate,
    • bestimmte Rankings oder Anzeigenpositionen,
    • bestimmte Umsätze, Gewinne oder Behandlungsergebnisse.
  4. Anzeigenbudgets, Mediakosten und sonstige Kosten externer Plattformen sind nur dann Bestandteil der Vergütung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Entscheidungen und technische Änderungen von Google, Meta oder anderen Plattformbetreibern, insbesondere Anzeigenablehnungen, Kontosperrungen, Richtlinienänderungen, Algorithmusänderungen oder Reichweitenschwankungen, liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von ICE AESTHETIC.
  6. Der Vertragspartner stellt die für die Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben und Werbemittel rechtzeitig zur Verfügung.
  7. Soweit Freigaben des Vertragspartners erforderlich sind, darf ICE AESTHETIC die weitere Bearbeitung bis zur Freigabe aussetzen. Hieraus entstehende Verzögerungen hat ICE AESTHETIC nicht zu vertreten.
  8. Der Vertragspartner bleibt für die rechtliche und fachliche Zulässigkeit seiner beworbenen Leistungen, Aussagen, Preise und Behandlungsmethoden verantwortlich.

§ 18 Patientenanfragen und Behandlungsverhältnis

  1. Über die Plattform eingehende Patientenanfragen werden an den vom Patienten ausgewählten oder nach den Angaben des Patienten zuständigen Standort weitergeleitet.
  2. ICE AESTHETIC wird weder Vertragspartner eines Behandlungs-, Beratungs- oder Terminverhältnisses noch selbst Erbringer medizinischer, therapeutischer oder kosmetischer Leistungen.
  3. Für die weitere Bearbeitung der Anfrage, die Kontaktaufnahme, Terminvergabe, Beratung, Aufklärung, Behandlung, Abrechnung und Dokumentation ist ausschließlich der jeweilige Vertragspartner verantwortlich.
  4. ICE AESTHETIC übernimmt keine Gewähr für:
    • die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben des Anfragenden,
    • dessen tatsächliches Interesse oder Erscheinen,
    • die Erreichbarkeit des Anfragenden,
    • die Eignung für eine bestimmte Behandlung,
    • oder das Zustandekommen eines Termins oder Behandlungsvertrages.
  5. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl, Qualität oder Abschlusswahrscheinlichkeit von Patientenanfragen besteht nicht.
  6. Die datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten richten sich nach § 25, der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
  7. Die Vergütung der Membership erfolgt ausschließlich als pauschale, standortbezogene Vergütung für die vereinbarten Plattform-, Sichtbarkeits- und Marketingleistungen. Sie ist unabhängig von der Anzahl eingehender Patientenanfragen, dem Zustandekommen oder Umfang von Behandlungen, dem Honorarvolumen oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolgen des Vertragspartners.

§ 19 Referenznennung

  1. ICE AESTHETIC ist berechtigt, den Vertragspartner während der Vertragslaufzeit als Referenz zu nennen.
  2. Dies umfasst insbesondere die Verwendung von:
    • Praxisname
    • Standort
    • Logo
    • öffentlich zugänglichen Informationen
    • Screenshots der Standortseite
    • Verlinkungen zur Praxiswebsite.
  3. Eine darüber hinausgehende werbliche Nutzung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Vertragspartners. Nach Beendigung der Zusammenarbeit entfernt ICE AESTHETIC die Referenz innerhalb einer angemessenen Frist, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.

§ 20 Plattformbetrieb und Verfügbarkeit

  1. ICE AESTHETIC stellt die Plattform im Rahmen der bestehenden technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten bereit.
  2. Eine jederzeitige, vollständig unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern keine abweichende Verfügbarkeitsvereinbarung getroffen wurde.
  3. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
    • Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten,
    • Sicherheitsmaßnahmen,
    • technische Störungen,
    • Ausfälle von Hosting-, Cloud- oder Telekommunikationsdienstleistern,
    • Cyberangriffe,
    • Strom- oder Internetausfälle,
    • behördliche Maßnahmen,
    • höhere Gewalt,
    • oder sonstige von ICE AESTHETIC nicht zu vertretende Ereignisse.
  4. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durchgeführt und, soweit dies zumutbar und praktikabel ist, vorab angekündigt.
  5. Unerhebliche oder kurzfristige Beeinträchtigungen begründen keine Ansprüche auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz.
  6. Bei erheblichen und länger andauernden Beeinträchtigungen bleiben die gesetzlichen Rechte des Vertragspartners unberührt, soweit ICE AESTHETIC die Beeinträchtigung zu vertreten hat.
  7. Die Haftung richtet sich im Übrigen nach § 23.

§ 21 Support und Kommunikation

  1. ICE AESTHETIC unterstützt seine Vertragspartner im Rahmen des jeweils gebuchten Leistungsumfangs.
  2. Supportanfragen können insbesondere über folgende Wege erfolgen:
    • Mitgliederbereich,
    • E-Mail,
    • Kontaktformular,
    • Telefon,
    • oder andere von ICE AESTHETIC angebotene Kommunikationswege.
  3. Soweit keine individuellen Service-Level vereinbart wurden, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions- oder Bearbeitungszeit.
  4. ICE AESTHETIC ist berechtigt, Supportleistungen durch eigene Mitarbeiter oder beauftragte Dritte erbringen zu lassen.

§ 22 Änderungen der Plattform und der Leistungen

  1. ICE AESTHETIC ist berechtigt, die Plattform technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln.
  2. ICE AESTHETIC darf insbesondere:
    • Funktionen ergänzen oder verbessern,
    • technische Abläufe und Benutzeroberflächen anpassen,
    • Funktionen zusammenführen,
    • Funktionen durch gleichwertige Lösungen ersetzen,
    • neue Leistungen einführen,
    • sowie kostenfreie Zusatzfunktionen verändern oder einstellen.
  3. Änderungen dürfen den vereinbarten wesentlichen Leistungsumfang und den Vertragszweck nicht unangemessen beeinträchtigen.
  4. Wesentliche entgeltliche Leistungen dürfen nur verändert oder eingestellt werden, wenn:
    • dies aufgrund gesetzlicher, behördlicher, technischer oder sicherheitsbezogener Gründe erforderlich ist,
    • die bisherige Leistung durch eine im Wesentlichen gleichwertige Leistung ersetzt wird,
    • oder dem Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages unter Berücksichtigung der Änderung zumutbar ist.
  5. Führt eine Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Verschlechterung des vereinbarten Leistungsumfangs, wird ICE AESTHETIC den Vertragspartner rechtzeitig informieren. Dem Vertragspartner steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
  6. Die Einstellung kostenfreier Zusatzfunktionen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.

§ 23 Haftung

  1. ICE AESTHETIC haftet unbeschränkt:
    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
    • bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
    • nach dem Produkthaftungsgesetz,
    • sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ICE AESTHETIC nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  3. In den Fällen nach Ziffer 2 ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von ICE AESTHETIC.
  5. Für einen von ICE AESTHETIC einfach fahrlässig verursachten Datenverlust haftet ICE AESTHETIC nur in Höhe derjenigen Wiederherstellungskosten, die auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Vertragspartner entstanden wären.
  6. ICE AESTHETIC haftet nicht für die rechtliche, fachliche oder medizinische Richtigkeit von Inhalten, die vom Vertragspartner bereitgestellt, freigegeben oder veranlasst wurden, soweit ICE AESTHETIC deren Fehlerhaftigkeit nicht kannte und nicht kennen musste.
  7. Die gesetzlichen Beweislastregelungen bleiben unberührt.

§ 24 Höhere Gewalt

  1. Keine Partei haftet für die verspätete oder unterbliebene Erfüllung ihrer Vertragspflichten, soweit diese auf einem außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegenden Ereignis höherer Gewalt beruht.
  2. Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
    • Naturkatastrophen,
    • Krieg, Terrorismus oder innere Unruhen,
    • Epidemien und Pandemien,
    • behördliche Maßnahmen und gesetzliche Verbote,
    • Streiks und rechtmäßige Aussperrungen,
    • großflächige Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle,
    • erhebliche Cyberangriffe,
    • Ausfälle von Rechenzentren oder wesentlichen Infrastrukturbetreibern,
    • sowie vergleichbare unvorhersehbare und nicht zumutbar abwendbare Ereignisse.
  3. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer, soweit dies möglich und zumutbar ist.
  4. Die betroffenen Leistungspflichten ruhen für die Dauer und im Umfang der Behinderung. Leistungsfristen verlängern sich angemessen.
  5. Dauert die Behinderung länger als 60 aufeinanderfolgende Tage an und ist ein Ende nicht absehbar, kann jede Partei den von der Behinderung betroffenen Vertragsteil mit Wirkung für die Zukunft kündigen.

§ 25 Datenschutz und Verantwortlichkeiten

  1. ICE AESTHETIC verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung der Plattform.
  2. Soweit ICE AESTHETIC personenbezogene Daten im Auftrag des Vertragspartners verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
  3. Soweit ICE AESTHETIC und der Vertragspartner personenbezogene Daten jeweils für eigene Zwecke und mit eigener Entscheidungsbefugnis verarbeiten, handeln sie als eigenständig Verantwortliche.
  4. Der Vertragspartner ist insbesondere für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, die er:
    • über Patientenanfragen erhält,
    • in den Mitgliederbereich einstellt,
    • an ICE AESTHETIC übermittelt,
    • oder für Marketing- und Werbemaßnahmen bereitstellt.
  5. Der Vertragspartner stellt sicher, dass erforderliche Informationspflichten erfüllt und notwendige Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen vorhanden sind.
  6. Einzelheiten der Verarbeitung von Patientenanfragen und Plattformdaten können in einer gesonderten Datenschutz- oder Auftragsverarbeitungsvereinbarung geregelt werden.

§ 26 Änderungen dieser AGB

  1. ICE AESTHETIC ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt.
  2. Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen aufgrund:
    • einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder maßgeblichen Rechtsprechung,
    • behördlicher Anforderungen,
    • technischer oder sicherheitsbezogener Entwicklungen,
    • der Einführung neuer Funktionen oder Leistungen,
    • der Anpassung interner Abläufe, soweit dadurch der wesentliche Vertragsinhalt nicht verändert wird,
    • oder der Beseitigung von Regelungslücken oder Unklarheiten.
  3. Änderungen, die ausschließlich klarstellend sind oder den Vertragspartner nicht wesentlich beeinträchtigen, werden dem Vertragspartner in Textform mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.
  4. Änderungen wesentlicher Vertragspflichten, des vereinbarten Leistungsumfangs, der Haftung, der Vertragslaufzeit oder der Kündigungsrechte werden nicht allein durch das Schweigen des Vertragspartners Vertragsbestandteil.
  5. Solche wesentlichen Änderungen bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung oder gelten erst für einen nach Ablauf der laufenden Vertragsperiode neu beginnenden Verlängerungszeitraum, sofern ICE AESTHETIC den Vertragspartner rechtzeitig über die Änderung und sein Kündigungsrecht informiert hat.
  6. Widerspricht der Vertragspartner einer für den nächsten Verlängerungszeitraum angekündigten Änderung, kann er den Vertrag bis zum Beginn dieses Zeitraums kündigen. ICE AESTHETIC ist ebenfalls berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit zu kündigen.
  7. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 11.

§ 27 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von ICE AESTHETIC ausschließlicher Gerichtsstand.
  3. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
  4. Erfüllungsort ist der Sitz der milagro Health GmbH, soweit sich aus der Art der vereinbarten Leistung nichts anderes ergibt.
  5. Vertragssprache ist Deutsch.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  7. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Entsprechendes gilt für eine unbeabsichtigte Regelungslücke.

§ 28 Vertraulichkeit

  1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, individuelle Konditionen, interne Abläufe sowie nicht öffentlich zugängliche Informationen, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
  2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen oder der empfangenden Partei bereits nachweislich bekannt waren.
  3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von drei Jahren fort.

Veröffentlichte Fassung: September 2026

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