Wann ist eine Kryolipolyse Behandlung für mich ausgeschlossen?

Bei bestimmten Erkrankungen sowie bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme ist die Kryolipolysebehandlung leider nicht möglich. Generell empfehlen wir bei Vorerkrankungen immer ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt zu führen, um die Unbedenklichkeit abzuklären und abzusichern.

Die Kryolipolyse ist nicht geeignet, wenn Folgendes zutrifft:

  • starkes Übergewicht
  • Schwangerschaft
  • Frauen in der Menstruation (Berührungsempfindlichkeit in der Periode)
  • Implantate (wie z. B. Herzschrittmacher)
  • kürzlich durchgeführte Operationen an der zu behandelnden Körperzone (< 1 Jahr)
  • Nabel- oder Leistenbruch (bei Behandlungen in diesem Areal)
  • Kälteempfindlichkeit oder Kälteallergie
  • Hepatitis C (Kryoglobulinämie)
  • Paroxysmale Kältehämoglobinämie
  • Sensibilitätsstörungen
  • Blutungsanamnese oder Kälteurtikaria
  • Periphere Durchblutungsstörung (z.B. Raynaud-Syndrom / Weißfingerkrankheit)
  • große Narben, Ekzeme und Schuppenflechte im Behandlungsbereich
  • Kunden mit Erkrankungen, die eine regelmäßige Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten erfordern.

Außerdem sollten Autoimmunerkrankungen und hämatologische Grunderkrankungen mit dem Behandler abgesprochen werden.

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Gegenanzeigen für Kryolipolyse Behandlung | Kryolipolyse Experte Erik Ortner